Sitemap | Kontakt | Disclaimer | Impressum
Das Informationsportal der FEUERWERK HomepageBilder und VideosHerstellung und FunktionsweiseWeitere InformationenLink-Datenbank: Pyrotechnik im InternetFeuerwerk-Videos, Silvesterfeuerwerk und Pyrotechnik-Bücher einkaufen, Bildschirmschoner downloaden...Der Treffpunkt von Feuerwerkern und FeuerwerksfansBilder und Videos von Feuerwerkern und FeuerwerkfansDas Feuerwerksvideo-ArchivTermine internationaler FeuerwerkeInformationsseiten zu wichtigen Wettbewerben und FestivalsDie Fach-Enzyklopädie von Feuerwerkern und Feuerwerksfans
Die Fach-Enzyklopädie von Feuerwerkern und Feuerwerksfans

2. SprengV

Aus FEUERWERK Wiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
2. SprengV
(Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

Die zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz führt die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zur Lagerung von Explosivstoffen, d.h. auch zur Lagerung von pyrotechnischen Sätzen und pyrotechnischen Gegenständen, näher aus.

Dazu trifft die 2.SprengV Bestimmungen